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Sie möchten immer über Änderungen und Neuigkeiten informiert sein? Dann sind Sie hier genau richtig! Auf dieser Seite finden Sie meine aktuellen Kundeninformationen, Neuigkeiten aus der Finanzwelt, interessante Presseartikel und überhaupt alle wichtigen Infos auf einen Blick...

Das ändert sich 2015

 

Beitragsbemessungsgrenze 2015

 

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung liegt 2015 bei

49.500 € p.a. bzw. 4.125 € monatlich.

Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet, das darüber hinausgehende Gehalt wird bei der Beitragsbemessung nicht weiter berücksichtigt.


Um sich privat versichern zu können, muss das Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen, diese beträgt 2015

54.900 € p.a. bzw. 4.575 € monatlich.

Für hauptberuflich Selbstständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keinen Belang; ein Übertritt in die PKV ist unabhängig von der Einkommenshöhe möglich.


 


 

 


Finanzdienste Marko Krupper | markokrupper@web.de